Heizungswartung Pflicht 2026: Gesetze, Fristen & Pflichten
Nach § 60a/60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) sind Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeerzeugung zur regelmäßigen fachgerechten Wartung und Heizungsprüfung verpflichtet.
Gesetzliche Wartungsintervalle & Pflichtprüfungen
Wärmepumpenprüfung nach § 60a GEG
Neue Wärmepumpen müssen spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme durch einen Fachbetrieb auf Effizienz geprüft werden.
Heizungsprüfung bei Gas- & Ölheizungen
Ältere Heizkessel (über 15 Jahre) müssen auf Optimierungspotenziale (hydraulischer Abgleich, Dämmung) untersucht werden.
Was passiert bei Nichtbeachtung?
Wird die Wartung versäumt, riskieren Eigentümer den Verlust von Herstellergarantien und den Versicherungsschutz bei Ruß- oder Wasserschäden. Bei gewerblichen Vermietern drohen zudem Mietminderungen bei Ausfall.
Häufige Fragen zur Wartungspflicht
Wer zahlt die Wartung in einer Mietwohnung? ▾
Die laufenden Kosten für die jährliche Heizungswartung können über die Betriebskostenabrechnung (Nebenkosten) auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Was kostet eine reguläre Wartung? ▾
Für Gas- und Ölheizungen liegen die Wartungskosten bei 150 bis 250 € pro Jahr, für Wärmepumpen bei ca. 180 bis 300 €.
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